Tierkennzeichnung - Allgemeine Informationen

Die Europäische Union hat 1997 umfangreiche Vorschriften zur Identifikation und Registrierung von Rindern erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar Gültigkeit haben. Der LKV als beauftragte Stelle gibt Ihnen hierzu die mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau abgestimmten Informationen:

Die EU-Verordnung 820/97 zur Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung sieht vor
- die Kennzeichung neu geborener Kälber mit 2 Ohrmarken mit identischer Nummer seit 01.01.1998,
- die Ausstellung des Rinderpasses erst nach Anzeige der Geburt ab 01.07.1998
- den Aufbau einer zentralen Datenbank bis zum Jahr 2000.


In den Bundesländern gibt es Regionale Stellen für die Entgegennahme der

- Geburtsmeldungen,
- Verbringungsmeldungen (Zugang, Abgang, Hausschlachtung, Export),
- und Schlachtmeldungen.

Alle Meldungen werden an die zentrale Datenbank weitergeleitet. In Rheinland-Pfalz ist der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V. (LKV) die Regionale Stelle.


Vergabe von Betriebsstättennummern

Nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) ist wegen der Errichtung einer zentralen Datenbank eine bundesweit einheitlich aufgebaute Betriebsstättennummer zu verwenden. Tierhalter, die schon durch Fördermaßnahmen (z. B. Tier- oder Flächenprämien) bei der Kreisverwaltung registriert sind, haben bereits eine Betriebsstättennummer, die aus der Unternehmensnummer abgeleitet wurde. In diesem Fall muß der Tierhalter nichts weiter unternehmen.
Ansonsten muß er sich mit seiner zuständigen Kreisverwaltung- Abt.-Landwirtschaft in Verbindung setzen, die alleine für die Vergabe der Betriebsstättennummern zuständig ist. Auf den Geburts-, Verbringungs- und Schlachtmeldekarten, sowie auf den Rinderpässen ist daher die 15stellige Betriebsstättennummer einzutragen (vgl. Tabelle).

Nation Bundesland Regierungs-
bezirk
Kreis Gemeinde Betriebs-
nummer

Gehören mehrere Betriebsstätten mit Tierhaltung in verschiedenen Gemeinden zu einer Unternehmensnummer, so sind verschiedene Betriebsstättennummern zu beantragen. Hat ein Landwirt in einer Gemeinde mehrere Betriebsstätten, die separat bewirtschaftet werden, besteht ein Wahlrecht, ob diese unter einer, oder mehreren Betriebs-stättennummern registriert werden. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, daß einerseits jede Verbringung eines Tieres zu einer Betriebsstätte mit einer eigenen Betriebsstätten-nummer meldepflichtig ist, andererseits im Seuchenfall getroffene Regelungen je Betriebsstättennummer gelten.
Wichtig: Nur unter Angabe der Betriebsstättennummer können vom LKV Ohrmarkennummern ausgegeben werden.
Für Rheinland-Pfalz sind die Regelungen für die Betriebsstättennummern in Abstimmung zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowie für Umwelt und Forsten getroffen worden.


Neuerungen im Angebot zur Rinderkennzeichnung
Zum Vergrössern bitte die Bilder anklicken.
 
Normale Ohrmarke
Herkömmliche Doppelohrmarke zur Kälberkennzeichnung ohne Stanzfunktion.
 
Stanzohrmarke
Ohrmarken zur Kälberkennzeichnung mit Stanzfunktion für BVD-Probe.
Das Lochteil der Ohrmarke hat eine weisse Kappe.
Auf dem Dornteil ist nochmals die Ohrmarkennummer und ein Barcode abgebildet.
Auf dem Probenahmeröhrchen ist ebenfalls die Lebensohrmarke aufgedruckt.
 
Dornteil
Im Dornteil der Stanzohrmarke ist die Biopsienadel zur Aufnahme der Gewebeprobe enthalten.
 
Gruene Ohrmarke
Zum Aufbrauch vorhandener herkömmlicher Lebensohrmarken können grüne Ohrmarken mit Gewebestanzfunktion als dritte Ohrmarke bestellt werden.
Für Belange der VVVO sind jedoch zwei gelbe Lebensohrmarken erforderlich.
 
Versandtasche Klarsichtbeutel
Luftgepolsterte Versandtasche für freigestellte Veterinärmedizinische Proben (Sekundärverpackung) inklusive vorgeschriebenen wasserdichten Klarsichtbeutel (Primärverpackung) zur Aufnahme der Probe.
Hinter dem blauen Feld ist eine weisse Abziehfolie zum Schutz der Selbstklebung angebracht. Wenn diese abgezogen wird, kann der Klarsichtbeutel leicht verschlossen werden.
Die Anschrift an das Landesuntersuchungsamt ist vorgedruckt mit Aufdruck "Entgelt zahlt Empfänger"

Kosten
Die Preise für Ohrmarken (und deren genauen Zusammensetzung der Endpreise), sowie für Meldungen und weitere Dienste des LKV, entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Sie können sich die Preisliste und den Bestellschein auch
als PDF herunterladen:
Preisliste
Bestellschein


Weitere Auskünfte erteilen:
- alle Veterinärämter bei den Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz
- der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V.
Riegelgrube 15-17, 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/88 60 2-0
Fax: 0671/6 72 16