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Tierkennzeichnung - Allgemeine
Informationen |
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Die Europäische Union hat
1997 umfangreiche Vorschriften zur Identifikation und Registrierung
von Rindern erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
Gültigkeit haben. Der LKV als beauftragte Stelle gibt Ihnen
hierzu die mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten und
dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau abgestimmten Informationen:
Die EU-Verordnung 820/97 zur
Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung sieht vor
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die Kennzeichung neu geborener Kälber
mit 2 Ohrmarken mit identischer Nummer seit 01.01.1998, |
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die Ausstellung des Rinderpasses
erst nach Anzeige der Geburt ab 01.07.1998 |
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den Aufbau einer zentralen Datenbank
bis zum Jahr 2000. |
In den Bundesländern gibt es Regionale Stellen für
die Entgegennahme der
Alle Meldungen werden an die
zentrale Datenbank weitergeleitet. In Rheinland-Pfalz ist der
Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V. (LKV) die Regionale
Stelle. |
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Vergabe von Betriebsstättennummern |
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Nach der Viehverkehrsverordnung
(VVVO) ist wegen der Errichtung einer zentralen Datenbank eine
bundesweit einheitlich aufgebaute Betriebsstättennummer
zu verwenden. Tierhalter, die schon durch Fördermaßnahmen
(z. B. Tier- oder Flächenprämien) bei der Kreisverwaltung
registriert sind, haben bereits eine Betriebsstättennummer,
die aus der Unternehmensnummer abgeleitet wurde. In diesem Fall
muß der Tierhalter nichts weiter unternehmen.
Ansonsten muß er sich mit seiner zuständigen Kreisverwaltung- Abt.-Landwirtschaft
in Verbindung setzen, die alleine für die Vergabe der
Betriebsstättennummern zuständig ist. Auf den
Geburts-, Verbringungs- und Schlachtmeldekarten, sowie auf den
Rinderpässen ist daher die 15stellige Betriebsstättennummer
einzutragen (vgl. Tabelle).
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Nation |
Bundesland |
Regierungs-
bezirk |
Kreis |
Gemeinde |
Betriebs-
nummer |
Gehören mehrere Betriebsstätten mit Tierhaltung in
verschiedenen Gemeinden zu einer Unternehmensnummer, so sind
verschiedene Betriebsstättennummern zu beantragen. Hat ein
Landwirt in einer Gemeinde mehrere Betriebsstätten, die
separat bewirtschaftet werden, besteht ein Wahlrecht, ob diese
unter einer, oder mehreren Betriebs-stättennummern registriert
werden. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, daß
einerseits jede Verbringung eines Tieres zu einer Betriebsstätte
mit einer eigenen Betriebsstätten-nummer meldepflichtig
ist, andererseits im Seuchenfall getroffene Regelungen je Betriebsstättennummer
gelten.
Wichtig: Nur unter Angabe der Betriebsstättennummer können
vom LKV Ohrmarkennummern ausgegeben werden.
Für Rheinland-Pfalz sind die Regelungen für die Betriebsstättennummern
in Abstimmung zwischen den Ministerien für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau, sowie für Umwelt und Forsten
getroffen worden. |
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Neuerungen im Angebot zur Rinderkennzeichnung |
Zum Vergrössern bitte die Bilder anklicken.
Herkömmliche Doppelohrmarke zur Kälberkennzeichnung ohne Stanzfunktion.
Ohrmarken zur Kälberkennzeichnung mit Stanzfunktion für BVD-Probe.
Das Lochteil der Ohrmarke hat eine weisse Kappe.
Auf dem Dornteil ist nochmals die Ohrmarkennummer und ein Barcode abgebildet.
Auf dem Probenahmeröhrchen ist ebenfalls die Lebensohrmarke aufgedruckt.
Im Dornteil der Stanzohrmarke ist die Biopsienadel zur Aufnahme der Gewebeprobe enthalten.
Zum Aufbrauch vorhandener herkömmlicher Lebensohrmarken können grüne Ohrmarken
mit Gewebestanzfunktion als dritte Ohrmarke bestellt werden.
Für Belange der VVVO sind jedoch zwei gelbe Lebensohrmarken erforderlich.
Luftgepolsterte Versandtasche für freigestellte Veterinärmedizinische Proben (Sekundärverpackung)
inklusive vorgeschriebenen wasserdichten Klarsichtbeutel (Primärverpackung)
zur Aufnahme der Probe.
Hinter dem blauen Feld ist eine weisse Abziehfolie zum Schutz der Selbstklebung
angebracht. Wenn diese abgezogen wird, kann der Klarsichtbeutel leicht verschlossen werden.
Die Anschrift an das Landesuntersuchungsamt ist vorgedruckt
mit Aufdruck "Entgelt zahlt Empfänger"
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Kosten |
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Die Preise für Ohrmarken (und
deren genauen Zusammensetzung der Endpreise), sowie für
Meldungen und weitere Dienste des LKV, entnehmen Sie bitte der
Preisliste.
Sie können sich die Preisliste und den Bestellschein auch als PDF herunterladen:
Preisliste
Bestellschein
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Weitere Auskünfte erteilen:
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alle Veterinärämter bei
den Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz |
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der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz
e.V.
Riegelgrube 15-17, 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/88 60 2-0
Fax: 0671/6 72 16
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